Dr. Ulrich Grau als Experte im Handelsblatt
In der aktuellen Ausgabe des Handelsblatt Inside Digital Health erklärt unser Partner Dr. Ulrich Grau, warum Hersteller von Gesundheits-Apps ihren Nutzern eine Gebrauchsanweisung in Papierform vorlegen müssen.
WWL: Healthcare 2021 - Auszeichnung für Dr. Constanze Püschel und Dr. Ulrich Grau als „Global Leader“
Die aktuelle Ausgabe des Who's Who Legal Healthcare 2021 listet die Berater, die von ihren Kollegen und Mandanten als die Besten ihres Fachbereiches ausgewählt wurden. Unsere Partnerin Dr. Constanze Püschel und unser Partner Dr. Ulrich Grau sind als zwei von elf deutschen Rechtsanwälten vertreten, die im Bereich Healthcare als „Global Leader“ ausgezeichnet sind.
BEST LAWYERS/HANDELSBLATT: FOUR D+B PARTNERS HONORED
The Best Lawyers rating published by Handelsblatt identifies the top lawyers in Germany in various areas of law. Our partners are once again included in the 15th edition of the rating.
In these areas, the four D+B partners are among the Best Lawyers in Germany 2024:
D+B ernennt Constanze Barufke zur Assoziierten Partnerin
Zu Januar 2021 hat unsere Sozietät Constanze Barufke zur Assoziierten Partnerin ernannt. Die Fachanwältin für Medizinrecht ist unter anderem auf das Berufs- und Vertragsarztrecht spezialisiert, insbesondere auf Vergütungsrecht sowie Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Antragsformulare für Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds nun verfügbar
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat am 01.12.2020 Förderrichtlinien und Antragsformulare für Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds veröffentlicht (abrufbar hier). Damit wurde der Startschuss für Förderanträge aus dem milliardenschweren Krankenhauszukunftsfonds gesetzt.
Hier das Wichtigste in Kürze:
Forderungsmanagement im Krankenhaus – Was ist zum Jahreswechsel 2020/2021 zu beachten?
- 1. Welche Verjährungsfristen müssen für dieses Jahr im Blick behalten werden?
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Mit Ablauf des 31.12.2020 verjähren Vergütungsforderungen des Krankenhauses gegen gesetzliche Krankenkassen, die im Jahr 2016 entstanden sind.
Verstärkung für D+B im Arzneimittelrecht
Zum Oktober hat sich D+B im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht verstärkt und Herrn Dr. Tobias Volkwein als Assoziierten Partner für den Standort Düsseldorf gewonnen. Herr Dr. Volkwein wird insbesondere die Beratung im Arzneimittelrecht ausbauen und schwerpunktmäßig zu neuartigen Therapien von ihrer klinischen Entwicklung bis hin zur Erstattung in der Gesetzlichen Krankenversicherung beraten.
Neuer Gesetzentwurf zur Notfallversorgung – Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
Mit dem Referentenentwurf vom 23.10.2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung nimmt der Gesetzgeber einen neuen Anlauf, die ambulante Notfallversorgung zu reformieren. Der neue Referentenentwurf sieht – neben weiteren Regelungsbereichen – eine Weiterentwicklung der Regelungen zu ambulanten Notfallstrukturen vor, die von dem ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung deutlich abweichen (vgl.
Branchenmagazin Juve zählt D+B zur Marktspitze
Im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 ist D+B wie in den letzten Jahren in das Ranking Pharma- und Medizinprodukterecht aufgenommen worden. In der Rubrik Krankenhäuser, MVZ und Apotheken stuft uns das Branchenmagazin in die höchste Kategorie ein. Die Redaktion sieht uns „gut vernetzt“ und zählt uns als „Stammberaterin für Mandanten im Krankenhaus-, Arzt- u. Apothekenrecht zur Marktspitze“.
BfArM listet die ersten beiden Anwendungen im neuen DiGA-Verzeichnis
Knapp zehn Monate nachdem der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) die Grundlage für die „App auf Rezept“ geschaffen hat, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun für die Aufnahme der ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Gesundheitsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt. Seit gestern sind im elektronisch geführten DiGA-Verzeichnis des BfArM zwei erstattungsfähige Anwendungen gelistet.