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Medizinstrafrecht

In Strafverfahren mit medizinrechtlichem Hintergrund geht es nach wie vor häufig um den "klassischen" Vorwurf des ärztlichen Behandlungsfehlers (fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung).

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Arbeitsrecht

Dauerhaft gute Ergebnisse bei der ärztlichen Versorgung von Patienten erzielt man nur, wenn die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern funktioniert. Das gilt für die Praxis, für das MVZ und für das Krankenhaus gleichermaßen. Dreh- und Angelpunkt ist der Arbeitsvertrag. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages darf der Arbeitgeber den Fokus nicht allein darauf richten, den Rahmen des arbeitsrechtlich Zulässigen einzuhalten.

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Honorarverteilung

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GOÄ / EBM

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Vergütung

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Regressverfahren

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Wirtschaftlichkeitsprüfung

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Plausibilitätsprüfung

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Prüfwesen

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Berufsrecht/Approbation

Als Berufsrecht wird die Gesamtheit der den Berufszugang und die Berufsausübung regelnden Normen bezeichnet.

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