Delegation
Kooperationen
Die Spezialisierung der Medizin schreitet unaufhörlich voran. Ein modernes Gesundheitswesen wie das der Bundesrepublik Deutschland ist deswegen auf effiziente Kooperationsstrukturen angewiesen. Das haben schon viele Ärzte und Psychotherapeuten erkannt und umgesetzt: 2016 waren 43,2 % von ihnen in Berufsausübungsgemeinschaften oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätig (Gesundheitsdaten der KBV 2016). Praxisnetze erfahren seit der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Förderung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Comeback.
Chefarztvertrag
Abrechnungsprüfung
Forderungsmanagement
Vergütungsvereinbarungen
Versorgungsverträge
Budgetverhandlung
Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhausfinanzierung wird trotz der seit 1972 bestehenden einfachen Grundstruktur, der Trennung in die Betriebsmittelfinanzierung (Krankenkassen) und der Investitionsfinanzierung (Länder), spätestens seit Einführung der DRGs durch ein ausdifferenziertes, aber nicht immer widerspruchsfreies System gesetzlicher Vorschriften geprägt. Die rechtlichen Anforderungen für Krankenhäuser werden durch Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf Landes- und Bundesebene überlagert.
Krankenhausplanung
Die auf der Ebene der Länder für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden überprüfen regelmäßig, welcher Träger an welchem Standort Krankenhausleistungen für GKV-Versicherte anbieten darf. Da Krankenhausplanung bedarfsorientiert erfolgt, geht es i.d.R. nicht nur um das Spektrum der zulässigen Leistungen, d.h. um die Fachabteilungsstruktur, sondern auch um die Bettenzahl des Krankenhauseses und seiner Abteilungen.