Stationäre Versorgung
Im Bereich der stationären Versorgung stehen wir Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen gleichermaßen zur Seite.
Die Gründung und der Betrieb von Krankenhäusern werfen eine Fülle von Rechtsfragen auf, die zum einen schon durch allgemeine Gesetze geregelt werden (z.B. Steuerrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Kommunalrecht). Zum anderen existieren insbesondere für die Bereiche der Krankenhausplanung und -finanzierung gesonderte Gesetze (KHG, KHEntgG, BPflV, FPV, PEPPV). Hinzu kommt das im Kern im SGB V verortete Leistungsrecht.
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Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Übersicht. Kontakt- und mehr Detailinformationen erhalten Sie auf den Einzelseiten.
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