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Chambers Europe 2023 zeichnet D+B aus

Seit 13 Jahren werden wir im Europe Guide geführt, eine auf der Grundlage eingehender Analysen von Chambers and Partners erstellte Bewertung von Kanzleien sowie Anwältinnen und Anwälten in ganz Europa.

Dieses Jahr erreicht D+B im Fachbereich Healthcare die Platzierung „Band 2“, im Bereich Life Sciences „Band 3“.

Nach den Stärken von D+B befragt, gaben unsere Healthcare und Life Sciences Mandanten gegenüber Chambers folgende Antworten:

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Webinar

Als Leserin oder Leser der Arztbrief-Sonderausgabe laden wir Sie zu einem Vortrag von uns zum Thema „Praxisabgabe“ ein. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen zu vertiefen sowie unsere Anwältinnen und Anwälte kennenzulernen. Selbstverständlich dürfen Sie Fragen stellen. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Dialog.

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D+B ist azur100 Top-Arbeitgeber 2023

In azur100 stellt die azur-Redaktion 100 Arbeitgeber für Juristinnen und Juristen vor. Zur Auswahl und Bewertung der Arbeitgeber wurden 1.576 Bewerberinnen und Bewerber sowie 3.563 Berufstätige von der azur-Redaktion befragt. Über 300 Arbeitgeber stellten Informationen und Kennzahlen zur Verfügung.

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The Legal 500: D+B erreicht Top-Ränge in den Bereichen Medizinrecht und regulatorische Beratung

The Legal 500 Deutschland führt jährlich Interviews mit Anwältinnen und Anwälten sowie mehr als 23.000 Mandanten durch. Mithilfe der Ergebnisse dieser umfangreichen Recherche wird eine detaillierte Analyse erstellt, welche eine gründliche Bewertung der Stärken und Fähigkeiten von Kanzleien in verschiedenen Praxisbereichen ermöglicht.

Das Ergebnis: Tier 1 Platzierung für D+B in den Bereichen Medizinrecht und regulatorische Beratung; Tier 2 Platzierung im Bereich Gesundheit. Damit werden wir in drei Spitzenpositionen empfohlen und steigern uns im Vergleich zu den Vorjahren.

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Jobsharing – „Huckepack“ in den Ruhestand

Beim Jobsharing teilen sich (mindestens) zwei Vertragsärzte einen Versorgungsauftrag – auch in gesperrten Planungsbereichen kann so eine Kollegin oder ein Kollege ohne eigene Zulassung (Junior) beim Zugelassenen (Senior) huckepack vertragsärztlich tätig werden. Es gibt zwei Varianten: Die Ärzte teilen sich als Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) eine Zulassung oder der Senior stellt den Junior vom Zulassungsausschuss genehmigt an.

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Praxisabgabe an einen Nachfolger: Was Sie wissen sollten.

Die Weitergabe der eigenen Praxis oder eines BAG-Anteils an eine junge Kollegin bzw. einen jungen Kollegen ist immer noch die häufigste Variante, um aus der vertragsärztlichen Versorgung auszuscheiden. Wenn eine passende Person zur Verfügung steht und der Standort erhalten bleiben soll, ist sie das Mittel der Wahl.

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TOP Kanzlei und TOP Anwälte 2023: WirtschaftsWoche Auszeichnung für D+B

D+B wird in der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Medizinrecht (der Leistungserbringer)“ als „TOP Kanzlei 2023“ empfohlen.Vier unserer Partner sind „TOP Anwalt 2023“.

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Der Praxisverkauf an einen Investor

Viele ärztliche Abgeberinnen und Abgeber schätzen Investoren und ihre MVZ als Käufer, insbesondere für größere Praxen. Die Gründe sind vielfältig: deutlich höhere Verkaufserlöse gegenüber Existenzgründern aufgrund anderer Arithmetik, Professionalität in den Verhandlungen, keine geeigneten ärztlichen Praxisnachfolger und andere Gründe. Allerdings sind diese MVZ unserem Gesundheitsminister ein Dorn im Auge. Der Praxisverkauf an Investoren dürfte durch den Gesetzgeber daher absehbar erschwert oder unmöglich gemacht werden. Wer einen Verkauf erwägt, sollte also aktiv werden.

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D+B ARZTBRIEF

Hier finden Sie die Artikel des aktuellen D+B Arztbriefs als PDF zum download. Weitere Arztbriefe einfach als PDF aus dem Archiv laden.

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Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG)

Am 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, beschlossen.

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