Die Veranstaltung des Medical Valley in Kooperation mit D+B Rechtsanwälte findet am 5. Dezember 2019 in Forchheim statt.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Gesetzentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung auf den Weg gebracht. Die Verabschiedung des DVG im Bundestag wird für Anfang November erwartet.

Schon ab Januar 2020 sollen Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) über einen Fast-Track Zugang zur Regelversorgung erhalten - eine Zeitenwende auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Unsere Partner Dr. iur. Constanze Püschel und Christian Pinnow stehen am 5. Dezember 2019 als Experten im Rahmen der Veranstaltung des MEDICAL VALLEY (Europäische Metropolregion Nürnberg) in Forchheim zum Fast-Track für DiGA Rede und Antwort.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden neben einer generellen Einführung in das DVG speziell die Fragen beleuchtet, wann eine DiGA tatsächlich ein Medizinprodukt ist und welche Anforderungen sich für Hersteller ergeben, die eine DiGA über das DVG in die Regelversorgung bringen möchten.

Folgende Aspekte soll der Workshop behandeln:

- Wann ist ein digitales Produkt nun tatsächlich ein Medizinprodukt im Sinne des neuen § 33a SGB V-E?

- Wie wird das DiGA-Verzeichnis des BfArM (voraussichtlich) aussehen?

- Welche Anforderungen muss ein Hersteller erfüllen, um mit seinem Produkt in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen zu werden?

- Welche Anforderungen müssen mindestens für die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis zur Probe für ein Jahr erfüllt sein?

- Welche positiven Versorgungseffekte müssen für eine direkte, dauerhafte Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis nachgewiesen werden?

- Wie sieht der rechtliche Rahmen für die Erstattung der DiGA aus?

Nähere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier https://medical-valley-emn.de/termin/fast-track-diga.