An introduction to the German Life Science Industry in 2024
(zusammen mit Püschel/Grau)
Die Begründung für GOÄ-Satz-Erhöhung kann nachträglich ergänzt werden
Der (Einzel-) Import von Arzneimitteln in Zeiten von Lieferengpässen: Was ist erlaubt, was ist verboten?
(zusammen mit Tatjana Teterjukow)
Der (Einzel-) Import von Arzneimitteln in Zeiten von Lieferengpässen: Was ist erlaubt, was ist verboten?
(zusammen mit Dr. iur. Ulrich Grau)
Hausarztzentrierte Versorgung: Rechtsbeziehungen und rechtliche Stolpersteine
Umgang mit Erkenntnislücken bei neuartigen Arzneimitteltherapien auf Erstattungsebene
Ist die GOÄ auch im Falle einer Privatklinik anzuwenden?
„Anmerkung zum BGH-Vorlagebeschluss v. 13.07.2023 - I ZR 182/22 (Zulässigkeit von Rx-Boni bei Apotheken)“
GERMANY: An Introduction to Life Sciences
Mehr Schutzimpfungen in Apotheken
(zusammen mit Dr. iur. Christina Deckers)
Mehr Schutzimpfungen in Apotheken
(zusammen mit Dr. iur. Ulrich Grau)
Teilweise Ablehnung eines Antrages auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens wegen geringer Fallzahlen ist rechtswidrig
Einzelfallanträge im Rahmen der CAR-T-Zelltherapie aus juristischer Sicht
Anpassung von Leistungsobergrenzen im Jobsharing
Mitautorin an GOÄ 2024 Kommentar, IGeL-Abrechnung
(Hrsg.: Hermanns; Schwartz; von Pannwitz)
GOÄ-Faktorsteigerung: Begründungsmängel können noch im Gerichtsverfahren geheilt werden
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit (noch) nicht zugelassener Therapieallergene (zusammen mit Franziska Dickmann, LL.M.)
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit (noch) nicht zugelassener Therapieallergene (zusammen mit Dr. iur. Ulrich Grau)
Strafrechtliche Verantwortung – Das Risiko, die Suppe auslöffeln zu müssen
Finanzielle Unterstützung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser durch die Kommunen
(zusammen mit Dr. Christian Reuther)