Krankenhausfinanzierung

Die Krankenhausfinanzierung wird trotz der seit 1972 bestehenden einfachen Grundstruktur, der Trennung in die Betriebsmittelfinanzierung (Krankenkassen) und der Investitionsfinanzierung (Länder), spätestens seit Einführung der DRGs durch ein ausdifferenziertes, aber nicht immer widerspruchsfreies System gesetzlicher Vorschriften geprägt. Die rechtlichen Anforderungen für Krankenhäuser werden durch Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf Landes- und Bundesebene überlagert.

Auf diesem Feld beraten und vertreten wir Krankenhausgesellschaften im Streit vor den Schiedsstellen (Bsp.: Landesbasisfallwert - LBFW) und Krankenhausträger bei Klagen gegen Richtlinien und Beschlüsse des GBA.

Auf der örtlichen Ebene unterstützen wir Krankenhausträger in Budgetverhandlungen, Schiedsstellenverfahren und ggf. nachfolgenden Prozessen bei Fragen zum Versorgungsauftrag, Zu- und Abschlägen (Fixkostendegressionsabschlag, Zentrums- und Sicherstellungszuschlag etc.), NUBs und bei Qualitätsvorgaben des GBA (QBAA-RL, QFR-RL, MHI-RL etc.) einschließlich der Vorgaben des G-BA zu Mindestmengen (Mm-R). Wir vertreten Krankenhausträger in Zahlungsklagen gegenüber Krankenkassen, sonstigen Kostenträgern und Selbstzahlern vor den zuständigen Gerichten.