Als Vergaberecht werden diejenigen Bestimmungen bezeichnet, die einen öffentlichen Auftraggeber im Vergabeverfahren bis zur Erteilung des Zuschlages binden. Insbesondere seit der Einbindung wesentlicher Prinzipien des Vergaberechts in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahre 1999 gewinnt dieses Rechtsgebiet an Bedeutung. Das gilt auch für den Gesundheitsbereich. Wir klären für unsere Mandanten die Anwendbarkeit und Reichweite des Vergaberechts, bspw. in Privatisierungsverfahren oder bei Ausschreibungen von Krankenkassen. Wir beraten unsere Mandanten darüber hinaus bei der Gestaltung von Vergabeverfahren und der Formulierung von Angeboten sowie bei Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. |