Der kombinierte Einsatz von Telekommunikation und Informatik (Telematik) im Gesundheitswesen wird als Gesundheitstelematik bezeichnet. Die Erbringung medizinischer Dienstleistungen zwischen räumlich getrennten Teilnehmern unter Einsatz von Gesundheitstelematik gilt als „Telemedizin“. Beispiele hierfür sind das Telemonitoring beim Herzpatienten, die Zweitbegutachtung durch einen Telepathologen oder Teleradiologen von einem anderen Ort der Welt oder der Arzt-Patient-Email-Kontakt. Telemedizin trägt dazu bei, Expertenwissen zu allozieren („move the information not the patient“), Kooperationen zu erleichtern oder eine fortlaufende Betreuung des Patienten zu gewährleisten. Das gesamte Umfeld der Gesundheitstelematik wird auch „ eHealth“ genannt. In der Telemedizin sind unter anderem datenschutzrechtliche, haftungsrechtliche, berufsrechtliche und gebührenrechtliche Fragestellungen relevant. In der Telemedizin beraten wir Unternehmen, die telemedizinische Dienstleistungen anbieten, wie z.B. elektronische Patientenakten, Telemonitoring, Telekonsil oder das elektronische Rezept. Wir prüfen und erstellen Datenschutzkonzepte, analysieren haftungsrechtliche Risiken und sozialrechtliche Probleme der telemedizinischen Dienstleistungen und erarbeiten Lösungsvorschläge. Im Jahr 2002 haben wir die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte untersucht und waren am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. |