Ein modernes Gesundheitswesen wie das der Bundesrepublik Deutschland ist durch Kooperationen der Leistungserbringer gekennzeichnet. Über die Hälfte der niedergelassenen Ärzte ist in ärztlichen Gesellschaften tätig. Leistungserbringer kooperieren zunehmend auch untereinander, z.B. Krankenhäuser mit Ärzten und Apothekern im Rahmen der Integrierten Versorgung. Disease-Management-Programme sind ein weiteres Feld der kooperativen Ausgestaltung medizinischer Dienstleistungen. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungs-Gesetz sind die Möglichkeiten der Verzahnung seit dem 01. Januar 2007 erheblich erweitert worden. So sind jetzt Teilgemeinschaftspraxen und Zweigpraxen möglich. Ärzte können gleichzeitig in einem Krankenhaus und in einer Arztpraxis angestellt sein. Im Bereich der Kooperationen sind wir für Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Laborgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Praxisnetze und Managementgesellschaften beratend und vertragsgestaltend tätig. Wir analysieren die Vorhaben unserer Mandanten im Hinblick auf die sozialrechtlichen Vorgaben, entwerfen die gesellschaftsrechtliche Konzeption und ggf. notwendige Verträge mit den Leistungsträgern, z. B. den Krankenkassen. Zusätzlich beraten und vertreten wir auch in Streitfällen, die sich aus Kooperationen ergeben, wie etwa der Auseinandersetzung einer Gemeinschaftspraxis. |