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Heimrecht
Das Heimgesetz und die hierauf gestützten Verordnungen (HeimMindBauV, HeimMitwirkungsV, HeimPersV etc.) regeln im Interesse der in Heimen lebenden Bewohnerinnen und Bewohner neben Einzelheiten des Heimvertrags u.a. die räumlichen, personellen und organisatorischen Mindestanforderungen an den Betrieb der Einrichtungen. Heime werden von den zuständigen Behörden überwacht, denen das Gesetz hierzu umfassende Eingriffsbefugnisse einräumt. Angesichts der engmaschigen rechtlichen Regelungen spielt die Abgrenzung der Heime von anderen, nicht dem Heimgesetz unterliegenden Wohnformen (Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften etc.), eine entscheidende Rolle, ohne dass jedoch der individuellen Bezeichnung insoweit eine Bedeutung zukäme. Das Heimrecht hat viele Berührungspunkte zum Pflegeversicherungsrecht.
 
Wir beraten Heimträger in allen Fragen, die mit der geplanten Errichtung, Erweiterung und dem laufenden Betrieb ihrer Einrichtungen zusammenhängen.

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