In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind etwa 90 % der Bevölkerung in Deutschland versichert. Mit einem Gesamtumsatz von über 140 Milliarden Euro handelt es sich um einen sehr bedeutenden Wirtschaftszweig. Die Rechtsgrundlagen für die Gesetzliche Krankenversicherung finden sich im Sozialgesetzbuch (insbesondere dem SGB V), in zahlreichen Nebengesetzen und untergesetzlichen Vorschriften. Die fortlaufende Reformierung des Systems fordert von uns stetige Aktualität in der Beurteilung der Rechtslage bei der Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Wir beraten und vertreten alle Leistungserbringer dieses Systems. |