Das Europarecht im Sinne des Rechts der Europäischen Union beeinflusst zunehmend die Ausgestaltung der Gesundheitsthemen in der EU. Der Grundsatz der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit hat mehr und mehr Auswirkungen auf Unternehmen, die Gesundheitsdienstleistungen und –produkte anbieten. Besondere Bedeutung entfalten die europarechtlichen Vorgaben auch im Bereich des Datenschutzes und des Arzneimittelrechts. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die deutsche Rechtssetzung auf Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht zu überprüfen. So haben wir z.B. Verstöße des Gemeinsamen Bundesausschusses gegen die Transparenzrichtlinie nachgewiesen und waren in Kartellbeschwerdeverfahren gegenüber der EU-Kommission beratend tätig. |