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Datenschutzrecht
In der Europäischen Union stehen personenbezogene Gesundheitsdaten unter einem generellen Verarbeitungsverbot. Das Erheben und Verarbeiten dieser Daten bedarf daher stets einer gesetzlichen Grundlage oder der Einwilligung des Betroffenen. Im Gesundheitswesen ist dieser Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz, die Landesdatenschutzgesetze, die Gesundheitsdienstgesetze, die Krankenhausgesetze der Länder, durch das Sozialgesetzbuch und zahlreiche weitere Bestimmungen geregelt. Das Datenschutzrecht ist durch die komplexe Vielfalt der Vorschriften als auch die stetigen Weiterentwicklungen der Informationstechnologie gekennzeichnet.
 
Wir beraten im Schnittpunkt zwischen Datenschutz und Gesundheitswesen. Viele anspruchsvollere Dienstleistungen im Gesundheitswesen sind mit Datenverarbeitung verbunden. Datenschutzrechtliche Bestimmungen prägen daher die Konzeption von Unternehmensmodellen, die Vertragsgestaltung und auch die gerichtliche Vertretung. Unsere datenschutzrechtliche Beratung soll einem Gesundheitsdienstleister nicht nur Rechtssicherheit verschaffen, sondern auch einen Qualitätsvorsprung und Wettbewerbsvorteile.

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