Home
Profil
Rechtsanwälte
Honorar
Publikationen
Links
Kontakt
Impressum
l Rechtsgebiete
l Kooperation
l Philosophie
l Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks
l Dr. iur. Thomas Bohle
l Dr. iur. Martin H. Stellpflug
l Dr. iur. Ulrich Grau
l Dr. iur. Gerhard Nitz
l Torsten Münnch
l Dr. iur. Ronny Hildebrandt
l Dr. iur. Thomas Willaschek
l Dr. iur. Christian Burholt, LL.M.
l Dr. iur. Constanze Püschel
l Christian Pinnow
l Dr. iur. Antonia Mehlitz
l Jan Daniel Moeck
l Dr. iur. Ben Backmann
l Dr. iur. Sebastian Rosenberg
l Anja Tiedemann
l  Publikationen
l  Aktuelle Vorträge
l Lage
l Stadtplan
l Bewerbung
l Office
 
 
 
Berufsrecht der Heilberufe
Als Berufsrecht wird die Gesamtheit der den Berufszugang und die Berufsausübung regelnden Normen bezeichnet.
 
Bei den verkammerten Heilberufen (Ärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Tierärzte und Zahnärzte) erfolgt die Berufszulassung durch die Approbation auf bundesgesetzlicher Grundlage. Hier vertreten wir die Heilberufler im Streit um die Approbation gegenüber den Landesämtern und beraten insbesondere zu Fragen der EU-Niederlassungsfreiheit.
 
Die Berufsausübung regelt (vor allem) das Heilberufs- und Kammergesetz der jeweiligen Länder sowie das Satzungsrecht der fraglichen Heilberufskammer. Zu nennen sind hier insbesondere die Berufsordnung, die Fortbildungs- und die Weiterbildungsordnung.
 
Wir vertreten die Interessen der Heilberufler gegenüber der jeweils zuständigen Kammer, insbesondere bei Problemen mit Weiterbildungsbefugnissen, der Anerkennung von Weiterbildungszeiten, bei Patientenbeschwerden, beim Vorwurf berufsrechtlicher Verfehlungen oder zu Fragen der Beitragspflicht.

zurück zu den Rechtsgebieten


Startseite