Das Arzneimittelrecht im engeren Sinn umfasst das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG), das Heilmittelwerbe- und das Betäubungsmittelrecht, weitere Nebenbestimmungen und zahlreiche untergesetzliche Vorschriften. Im weiteren Sinn umfasst das Arzneimittelrecht aber auch die einschlägigen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts und des Rechts der privaten Krankenversicherung, soweit sie sich auf die Kostentragung für Medikamente beziehen. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Arzneimittelrecht von europarechtlichen Vorgaben geprägt. Zu Fragen des Arzneimittelrechts beraten wir vorrangig Arzneimittelhersteller, Großhändler, Apotheker und Ärzte. Zu unserer Kernkompetenz gehört dabei die Überprüfung der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung für innovative Arzneimittel. Wir beraten und vertreten zu Rechtsfragen der Negativliste, Festbetragsfestsetzung und Verordnungseinschränkung durch die Arzneimittelrichtlinien sowie in zulassungs- und vertriebsrechtlichen Fragen. |