„Arbeitsrecht ist die Summe der Rechtsregeln, die sich mit der in abhängiger Tätigkeit geleisteten Arbeit beschäftigen“ (Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl., München 2004, § 1 Rz.1). Hierzu gehören z.B. das Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht mit ihren Sonderregelungen innerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts, das Arbeitsvertragsrecht, das Arbeitsschutzrecht, insbesondere das Arbeitszeitrecht, das Kündigungsschutzrecht und nicht zuletzt die Arbeitsgerichtsbarkeit. Innerhalb des gesamten Spektrums des Arbeitsrechts sind wir nicht tätig, zumal wir lediglich die Arbeitgeberseite vertreten. Zudem konzentrieren wir uns auf Fragestellungen, die unsere Mandanten als Leistungserbringer im Gesundheitswesen betreffen. Dazu zählen insbesondere das Arbeitsrecht im Krankenhaus, in erster Linie das Chefarztvertragsrecht sowie die Rechte und Pflichten von niedergelassenen Ärzten sowie Psychotherapeuten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber. |