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Apothekenrecht
Den Apotheken obliegt die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Der Apotheker betreibt zum einen ein Handelsgewerbe, zum anderen ist er freiberuflich tätig. Zur Sicherung dieser besonderen Stellung des Apothekers dienen insbesondere die Regelungen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung. Wir unterstützen Apotheker in allen mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Rechtsfragen. Unser Tätigkeitsfeld umfasst die rechtliche Beratung bei der Gründung einer Apotheke, eines pharmazeutischen Großhandels oder Herstellungsbetriebes, bei dem Erwerb von Haupt- und/oder Filialapotheken, in Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde, bei der Gestaltung von Kooperationen und in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten mit Wettbewerbsverbänden und Konkurrenten (Gewerblicher Rechtsschutz). Zudem beraten wir Arzneimittelversender sowie Krankenhausapotheken und sind für Berufsverbände und Vereinigungen von Apothekern tätig.

Als wichtiger Bestandteil der Arzneimittelversorgung der gesetzlich versicherten Patienten ist der Apotheker auch in das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden. Eine zunehmende Bedeutung nehmen in diesem Bereich Retaxationen der Krankenkassen ein, bei denen wir für Apotheker sowohl Einspruchs- als auch Klageverfahren durchführen.

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